Nein, es sind zwei verschiedene Abgaben.
Wertgrenze: Der 3-€-Zoll gilt nur für Sendungen mit einem Sachwert bis 150 €. Die Bearbeitungsgebühr gilt unabhängig vom Wert, also auch für Sendungen über 150 €, solange es sich um einen Fernverkauf handelt.
Dauer: Der 3-€-Zoll ist befristet, vom 1. Juli 2026 bis zum 1. Juli 2028 (Verordnung (EU) 2026/382 des Rates). Die Bearbeitungsgebühr ist laut Leitlinie nicht befristet.
Beides zusammen: Bei einer Sendung bis 150 € aus einem Fernverkauf fallen nach den Beispieltabellen der Leitlinie pro Position beide an, der Zoll und die Gebühr.
Für Waren, die man selbst im Reisegepäck mitbringt, gelten eigene Regeln, siehe Rückkehr in die EU mit Uhr oder Sneakern.